Erdbestattung

Der Verstorbene wird in einem Sarg in der Erde beigesetzt. Nach ca. einem Jahr kann der Grabstein auf das Grab gesetzt werden. Jedes von Ihnen ausgewählte Grab muss nach Friedhofssatzung für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. Friedhofssatzungen und die damit verbundenen Vorschriften sind von Gemeinde zu Gemeinde allerdings unterschiedlich. Das betrifft Ruhezeiten, Bestattungsmöglichkeiten, Grabsteinvorschriften, Gebühren und Öffnungszeiten des Friedhofs.

Man unterscheidet zwischen Reihen- und Kauf-/Wahlgräbern. In einem Reihengrab kann nur eine Person bestattet werden und die Ruhezeit beträgt in Eitorf zur Zeit  30 Jahre. Das Grab ist nicht verlängerbar, das bedeutet, dass es nach 30 Jahren ausläuft. Ein Kauf-/Wahlgrab kann man beliebig verlängern und sich die Lage zusammen mit der Friedhofsverwaltung selber aussuchen. Bei einer Neubelegung muss es immer auf 30 Jahre nachgekauft werden.

Die jeweiligen Preise der einzelnen Grabstätten, können Sie bei der jeweiligen Gemeinde (Friedhofsverwaltung) erfragen oder Sie rufen uns einfach an.

 
 
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